Durch das Elterngeld sollte eigentlich der gespaltene Gedanke „Beruf oder Kind“ abgeschafft werden. Für Normal- und Gutverdienende ist das Elterngeld ein finanzielle Verbesserung. Für Geringverdiener, nicht Berufstätige und Studenten bringt das neue Elterngeld jedoch einige Nachteile mit sich.
Seit dem 01. Januar 2007 gibt es anstelle des Erziehungsgeldes das Elterngeld- eine steuerfinanzierte Transferzahlung für Familien mit kleinen Kindern. Das Elterngeld wird nur für die ersten 12 bis 14 Monate nach der Geburt des Kindes gewährt und stellt somit keine dauerhafte Unterstützung dar. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von dem Einkommen der Eltern und ist als vorübergehender Lohnersatz gedacht. Ziel des Elterngeldes ist es, dass erwerbstätige Eltern sich, bedingt durch eine berufliche Unterbrechung oder Reduzierung der Wochenstunden auf maximal 30 Stunden, mehr um die Kindeserziehung kümmern und trotzdem keine „spürbaren“ finanziellen Einbußen erleiden.
Normal- und Gutverdiener bekommen Elterngeld in Höhe von 76 Prozent des zuvor bezogenen und wegfallenden Netto-Einkommens. Der Höchstbetrag ist auf 1.800 Euro pro Monat festgelegt und 300 Euro sind für Nicht-Berufstätige vorgesehen. Geringverdiener, die unter 1.000 Euro netto haben, bekommen für je 20 Euro, die bis zu 1.000 Euro fehlen, einen Prozentpunkt mehr Elterngeld. Das zwölfmonatige Mindestelterngeld von 300 Euro wird nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Wer zwei unter dreijährige oder drei unter sechsjährige Kinder hat, erhält einen Geschwisterbonus von zehn Prozent – mindestens jedoch 75 Euro als Aufschlag zum Elterngeld.
Das neue Elterngeld ist für Normal- und Gutverdienende eine finazielle Verbesserung. Diese haben bisher aufgrund ihres vorherigen Einkommens gar kein oder nur sechs Monate Erziehungsgeld bekommen. Für Geringverdiener, Nicht-Berufstätige und Studenten jedoch war das bis 2006 ausgezahlte Erziehungsgeld vorteilhafter – pro Kind wurden 300 Euro monatlich und bis zu zwei Jahre lang ausgezahlt. Möchten Familien das für 12 – 14 Monate vorgesehene Elterngeld länger beziehen, so wird der monatliche Betrag halbiert und das bedeutet für Nicht-Erwerbstätige einen monatlichen Zuschuss von gerade mal 150 Euro.








