Rechnungen von Heilpraktikern werden in der Regel vom Patienten selbst beglichen. Welche Heilpraktiker mit welchen Spezialgebieten es gibt und was sie beachten sollten, lesen Sie hier.
In Deutschland ist der Begriff des Heilpraktikers jedermann bekannt, doch kaum jemand weiß im Detail darüber Bescheid. Der Begriff Heilpraktiker ist eine geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Menschen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben. Wichtig: Heilpraktiker müssen keine ärztliche Approbation haben. Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen.
Heilpraktiker mit Vollzulassung dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen. Sie dürfen eine eigene Therapie auch mit körperlichen Behandlungen durchführen. Häufig werden für Diagnose und Therapie die Methoden der Naturheilkunde oder anderer alternativmedizinischer Lehren verwendet. Verschreibungspflichtige Medikamente und Betäubungsmittel dürfen Heilpraktiker nicht verordnen.
Und es gibt Einschränkungen: Heilpraktiker dürfen nicht tätig werden bei meldepflichtigen Krankheiten, der Zahnmedizin, der Strahlentherapie und der Leichenschau sowie in der Geburtshilfe ab den ersten Wehen. Weiterhin dürfen Heilpraktiker keine Geschlechtskrankheiten behandeln oder die entsprechenden Organe untersuchen. Auch hier gibt es Ausnahmen: beispielsweise Menstruationsbeschwerden, Prostatahyperplasie, Ovarialzysten oder Endometriose dürfen behandelt werden.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf „nur“ psychotherapeutisch wirken. Heilpraktiker für Psychotherapie können Elemente der kognitiven Verhaltenstherapie, der Gestalttherapie, Psychodrama oder NLP, aber auch tiefenpsychologisch fundierte Methoden anwenden, sofern sie eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Also lassen Sie sich genau darüber informieren, welche Ausbildung der Heilpraktiker hat
Die Tätigkeitsbezeichnung für psychotherapeutisch tätige Heilpraktiker sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich und richten sich nach den unterschiedlichen Methoden, die zur Anwendung kommen.
Beispiele sind:
- Praxis für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz)
- Psychotherapie (gem. Heilpraktikergesetz)
- Heilpraktiker (eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie)
- Heilpraktiker (Psychotherapie)
- Psychotherapeutischer Heilpraktiker
- psychologischer Berater (HPG)
Alle anderen Bezeichnungen sind unzulässige und werden von den Gesundheitsämtern beanstandet und auch der Staatsanwaltschaft gerichtlich verfolgt. Nach der Therapiefreiheit kann jeder Heilpraktiker diejenigen Verfahren ausüben, die er beherrscht. Das können anerkannte und naturheilkundliche oder ganzheitliche Verfahren sein.
Heilpraktiker mit Vollzulassung führen Zusatzbezeichnungen nach den entsprechenden Verfahren wie:
- Homöopathie
- Kinesiologie
- Akupunktur
- Bioenergetik
- Atemtherapie
Bei Heilpraktiker mit dem Schwerpunkt Psychotherapie sind die Zusätze auf den psychologischen Bereich bezogen:
- Systemische Familientherapie
- NLP-Therapeut
- Autogenes Training
- Hypnose
Grundsätzlich gilt: hinterfragen Sie die Fachausbildung Ihres Heilpraktikers gründlich und informieren Sie sich auch bei Ihrem Gesundheitsamt darüber. Fachkundliche Methodik ist nicht Bestandteil der amtsärztlichen Überprüfung.
Kostenerstattung
Als Patient bezahlen Sie in der Regel die Rechnung für die Behandlung durch den Heilpraktiker selbst. Bestimmte Heilverfahren werden erstattet, bitte informieren Sie sich von der Behandlung ausreichend darüber.
Sorgfaltspflicht
Natürlich unterliegt auch der Heilpraktiker der Sorgfaltspflicht. Eine Zusammenarbeit zwischen Arzt, Psychologe und Heilpraktiker ist wünschenswert. Kann er den Patienten mit seinem Mitteln und Methoden nicht adäquat behandeln, ist er verpflichtet, an den Arzt zu überweisen.








