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Seit bekannt wurde, dass der Deutsche Post Chef Zumwinkel Summen in Millionenhöhe, am deutschen Fiskus vorbei, in Stiftungen in Liechtenstein angelegt hat, schwappt eine riesige Welle der Razzien über die Bundesrepublik.

Alleine für diese Woche sind 125 geplant. Das Bundesfinanzministerium ließ verlauten, dass es sich zur Zeit bei Zumwinkel um den prominentesten Steuersünder handelt, was aber bei Weitem nicht bedeutet, dass er auch die höchste Summe hinterzogen hat.

Experten schieben die Ausweitung der Steuerflucht unter Anderem auf die Pläne zur Einführung der neuen Abgeltungssteuer Anfang 2009.
Für SPD-Wirtschaftspolitiker Rainer Wend ist dies nun Grund genug zu fordern, dass schnellstmöglich eine Begrenzung des Steuerabzugs, für gut verdienende Mitbürger, eingeführt wird. Mit gut verdienend, sind dabei die Mitbürger gemeint, die jährlich ein Einkommen über 1 Million Euro zu verzeichnen haben. Für diese soll das Einkommenssteuerrecht ‘unbedingt gerechter’ gestaltet werden.

So ebnen nun die zu verurteilenden Steuersünder vielleicht den Weg, zu einer imensen Steuerentlastung für die Superreichen in diesem Land. Sollte dies tatsächlich Realität werden, wird die Schere zwischen Arm und Reich wohl wieder ein Stückchen weiter auseinander gehen.
Man darf aber auch nicht vergessen, dass diese Art Schlagzeilen nichts Neues sind. Schon früher gab es etliche Prominente, die ihr Geld vor dem deutschen Fiskus retten wollten, aber schließlich doch aufgeflogen.

Beispielsweise Deutschlands bekanntester Tennisspieler Boris Becker. Er schaffte es dem Staat knapp 1,6 Millionen Euro vorzuenthalten, weswegen der ehemalige Tennis-Star im Oktober 2002 vor dem Landgericht München stand. Im Prozess gab er seine Fehler zu und kommt mit einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe in sechsstelliger Höhe davon.

Fußballschönling Michael Ballack wurde ebenfalls entlarvt, wobei es sich dort um eine andere, preisliche Größenordnung handelte. Ihm wurde eine Handtasche im Wert von 200€ zum Verhängnis, die der Nationalspieler im Januar 2006 bei einem Trainingslager des FC Bayern in Dubai für seine Frau gekauft, sie aber auf dem Münchner Flughafen beim Zoll nicht angemeldet hatte.
Wegen Hinterziehung von 350 Euro Einfuhrumsatzsteuer und Zoll leitete die Staatsanwaltschaft Landshut ein Verfahren ein, bot aber gleich die Einstellung gegen 50.000 Euro Geldauflage an. Weil Ballack das nicht sofort akzeptierte, kam es zum Verfahren und das Bußgeld für Ballack wuchs auf 70.000 Euro an.
Es liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei dieser Summe für ihn eher um ein Taschengeld handelt. Reicht solch eine Strafe, um Wiederholungstaten zu vermeiden?

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