Abstehende Ohren kommen durch eine zu geringe Abknickung des Ohrknorpels zustande und werden meist vererbt.
Der falsche Winkel des Ohres wird durch einen Operationsschnitt an der Hinterseite der Ohrmuschel – der sogenannten Anthelixfalte – korrigiert. Der Knorpel wird neu modelliert und gegebenenfalls werden Teile des Knorpels entfernt. Nach dem Eingriff werden die Knorpelränder wieder zusammengefügt und vernäht. Die Ohren werden anschließend mit einem Druckverband fixiert. Auch deformierte oder zu große Ohren und Ohrläppchen können operativ behandelt werden.
Die Vorraussetzungen
Vorraussetzung für die Ohrenkorrektur ist, dass der Knorpel gut entwickelt ist und das Ohr mindestens 70 – 80% seiner Größe erreicht hat. Das ist in der Regel ab dem Schulalter mit fünf Jahren der Fall. Außerdem muss der Patient in einer guten körperlichen und psychischen Verfassung sein und realistische Erwartungen an den Erfolg des Eingriffs haben.
Nach dem Eingriff
Eine Ohrenkorrektur kann unter Lokalanästhesie durchgeführt werden und ist in der Regel relativ schmerzfrei. Es bleiben nur kaum sichtbare Narben an der Rückseite des Ohres zurück. Auch in der Nachbehandlung ist die Operation normalerweise unproblematisch: Die OP dauert etwa eine Stunde, der Klinikaufenthalt ist ambulant, und nach zwei bis drei Wochen kann der angelegte Stirnverband entfernt werden.
Wichtig ist, dass zwei Wochen vor dem Eingriff das Rauchen und der Alkoholkonsum reduziert und die Einnahme von durchblutungsfördernden Medikamenten wie Aspirin vermieden wird.
Natürlich ist ein chirurgischer Eingriff nie ganz ohne Risiken. Bei einer Ohrenkorrektur können Komplikationen wie Nachblutung, Wundheilungsstörung, Nervenverletzung mit Taubheitsgefühl sowie überschießende Narbenbildung auftreten.
(Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema: Informationen zu Ohrenkorrekturen)








