Es gibt viele Menschen, die sich eine Schönheitsoperation wünschen. Die Preise für eine solche Schönheits-OP in der plastischen Chirurgie richten sich nach Art und Umfang einer solchen Schönheitsoperation. Die Ursache für eine Schönheits-OP kann verschiedene Gründe haben. Ein Grund ist beispielsweise, die Folgen eines Unfalls zu entfernen, ein anderer Grund eine Entstellung von Geburt an oder auch nur der Wunsch, einen vermeintlichen Makel zu entfernen. Die plastische Chirurgie hält für alle Wünsche oder Notwendigkeiten eine geeignete Operation bereit.
Es werden allerdings nicht alle Kosten einer solchen Schönheits-OP von der Krankenkasse übernommen. Die Übernahme dieser Kosten machen die Krankenkassen von der Notwendigkeit der entsprechenden Schönheitsoperation abhängig.
Welche Schönheitsoperationen übernehmen die Krankenkassen:
Die Krankenkasse übernimmt immer die Kosten einer Schönheits-OP, wenn diese Operation der Wiederherstellung nach einem Unfall oder nach Verbrennungen dient, bei Haartransplationen, die durch Krankheit oder Verbrennungen notwendig wurden, und bei Feuermalen, da diese zu den Krankheiten gerechnet werden. Mögliche oder teilweise Übernahme der Kosten besteht bei Brustverkleinerungen, wenn die betroffenen Personen von Rückenschmerzen geplagt werden, Ohrkorrekturen bei Kindern und Jugendlichen, Lidkorrekturen bei Sichteinschränkung durch hängende Lider, Nasenkorrekturen, welche notwendig sind bei Behinderung der Atmung und Narbenkorrekturen, die zu Funktionsstörungen führen. Die Notwendigkeit einer solchen Operation entscheidet über die Höhe der Kostenübernahme der Krankenkasse. Alle anderen Eingriffe müssen von den Patienten selbst finanziert werden.
Preise in der plastischen Chirurgie:
Die plastische Chirurgie besitzt keine verbindliche Preisliste, sondern nur grobe Richtlinien, da sich diese Preise stark nach Angebot und Nachfrage, Klinikaufenthalt, Materialverbrauch, Aufwand und speziellen Techniken, Anästhesie, Klinik-Lage und Bekanntheitsgrad des Arztes richten.








